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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pfeil Sicherung GmbH

I. Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.


II. Vertragsanbahnung      

Die Pfeil Sicherung GmbH behält sich das Urheberrecht an allen von ihr erstellten Unterlagen vor. Die Unterlagen dürfen nur im Rahmen eines Vertragsverhältnisses verwendet werden, Dritten nicht zugänglich gemacht oder für Werbezwecke verwendet werden. Von der Pfeil Sicherung GmbH dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Konzepte usw.) sind geistiges Eigentum der Pfeil Sicherung GmbH; sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind die Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 
III.    Fristen (Angebot, Leistungs- u. Nachfristen)

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Vertragsangebot dar, das die Pfeil Sicherung GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung annehmen kann.
  2. Die Bindefrist für Angebote der Pfeil Sicherung GmbH beträgt 2 Wochen.
  3. Fristen zur Durchführung eines Auftrages durch die Pfeil Sicherung GmbH sind unverbindlich, es sei denn, in der schriftlichen Auftragsbestätigung werden ausdrücklich verbindliche Fristen genannt. Soweit verbindliche Fristen vereinbart sind, hat der Kunde im Falle des Leistungsverzuges der Pfeil Sicherung GmbH eine angemessene Nachfrist von regelmäßig 2 Wochen zu setzten.

 
IV.    Leistungserbringung

  1. Die Pfeil Sicherung GmbH wird die mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Leistungen vertragsgemäß und nach branchenüblichem Stand der Technik erbringen.
  2. Werden die Leistungen beim Kunden erbracht, ist allein die Pfeil Sicherung GmbH ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Ein Weisungsrecht gegenüber den einzelnen Mitarbeitern der Pfeil Sicherung GmbH besteht nicht.
  3. Die Pfeil Sicherung GmbH ist in der Entscheidung darüber, welche Mitarbeiter sie einsetzt, frei und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Sie kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzten.
  4. Können die Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so wird die vereinbarte Vergütung dennoch fällig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Pfeil Sicherung GmbH im konkreten Falle kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


V. Mitwirkung des Kunden

  1. Ist zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung die Mitwirkung des Kunden notwendig, ist der Kunde verpflichtet, der Pfeil Sicherung GmbH während der Laufzeit des Vertrages die erforderlichen Daten und Informationen rechzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Kunde wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software-Daten und Telekommunikations-Einrichtungen zur Verfügung stellt, soweit diese zur Vertragserfüllung notwendig sind.
  3. Der Kunde benennt schriftlich einen Ansprechpartner für die Pfeil Sicherung GmbH und eine Adresse und E-Mail-Adresse unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sicher gestellt ist.
  4. Während der gesamten Laufzeit des Vertrages unterrichten sich die Parteien gegenseitig unverzüglich über schwerwiegende Probleme, die bei der Erbringung der Leistung auftreten und die aus der Sphäre der anderen Partei herrühren.
  5. Der Kunde wird die von der Pfeil Sicherung GmbH erbrachten Leistungen regelmäßig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des Vertrages prüfen. Der Kunde wird die Pfeil Sicherung GmbH unverzüglich informieren, wenn er die erbrachte Leitung als nicht vertragsgemäß, insbesondere als fehlerhaft ansieht. Informiert der Kunde die Pfeil Sicherung GmbH nicht unverzüglich über seiner Ansicht nach fehlerhaften Leistungen, so gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.


VI. Vergütung, Zahlung

  1. Die Vergütung für Leistungen der Pfeil Sicherung GmbH richtet sich, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach den jeweils gültigen Preis- und Leistungslisten der Pfeil Sicherung GmbH.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Pfeil Sicherung GmbH ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Der Kunde kommt spätestens 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug.
  3. Sofern erforderlich, werden Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters der Pfeil Sicherung GmbH berechnet. Reisezeiten und Kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten.
  4. Die Pfeil Sicherung GmbH kann Abschlagszahlungen fordern. Werden nach Vertragsschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so kann die Pfeil Sicherung GmbH dem Kunden eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und die Zahlung sofort fällig stellen.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist aus ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann seine Forderung – unbeschadet der Regelung in § 354 a HGB – nicht an Dritte abtreten.
  6. Die Pfeil Sicherung GmbH behält sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor.


VII. Vertragsänderungen

  1. Die Pfeil Sicherung GmbH wird sich bemühen, Wünschen des Kunden nach Änderungen der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu entsprechen. Die Pfeil Sicherung GmbH wird dem Kunden auf ein in Schriftform einzureichendes Änderungsverlangen ein schriftliches Angebot über Art, Umfang und Vergütung der geänderten Leistungen unterbreiten. Mit der Annahme dieses Angebots in Schriftform durch den Kunden wird das Angebot Bestandteil des Vertrages. Solange kein Einvernehmen über die Vertragsänderung besteht, werden die Leistungen nach dem bestehenden Vertrag erbracht.
  2. Die Pfeil Sicherung GmbH darf den Inhalt, den Umfang und das Entgelt für die Leistung jederzeit aus technischen, organisatorischen oder anderen wirtschaftlichen Gründen ändern. Die Pfeil Sicherung GmbH wird erhebliche Änderungen der Leistungen mit dem Kunden abstimmen. Ist der Kunde mit der Leistungsänderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Leistungsänderung den Vertrag durch Kündigung zu beenden.


VIII. Leistungshindernis

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräftemangel, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel Streiks, Aussperrungen, Terrorakte, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretene Hindernisse, welch die Leistungserbringung, den Versand oder die Abnahme verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer oder Unfang der Störung von der Verpflichtung der Leistungserbringung oder Abnahme. Werden in Folge der Störung verbindliche Fristen um mehr als 8 Wochen überschritten, so ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt.
 

IX. Schadensersatz

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Pfeil Sicherung GmbH, ihrer Angestellten und anderer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (sog. Kardinalpflicht).
  2. Die Haftung der Pfeil Sicherung GmbH für fahrlässige vertragliche Pflichtverletzungen und für die Haftung aus Delikt ist auf den vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
  3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie z.B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.


X. Rechte des Kunden bei Mängeln

Die Vereinbarung eine Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantierklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.


XI. Vermietung von Sicherungsanlagen und anderen Mietsachen

Der Mieter haftet für während des Mietverhältnisses entstandene Schäden an der Mietsache oder deren Verlust, einschließlich Anbauteilen und Zubehör, wobei der Schaden sich der Höhe nach entweder nach den Reparaturkosten zuzüglich eventueller Wertminderungen oder maximal nach dem Wiederbeschaffungswert berechnet.

Weiter haftet der Mieter für Schadensfeststellungskosten, Transportkosten, Sachverständigengebühren, Mietausfall und anteilige Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten, soweit angefallen.

Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, gereinigt und ggf. vollgetankt mit allen Zubehörteilen zurückzuliefern bzw. soweit dies vereinbart ist, zur Abholung bereit zu stellen.

In diesem Fall hat der Mieter den Mietgegenstand im gleichen Zustand rechtzeitig bereit zu stellen, dass die Abholung innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters gewährleistet ist.

Wird der Mietgegenstand in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgeliefert, der Reparaturen oder ggf. eine Neuanschaffung erfordert, so verlängert sich die Mietzeit um den Zeitraum, der zur Durchführung der Reparaturen bzw. der Ersatzanschaffung unter normalen Verhältnissen erforderlich ist. Der Mieter erhält nach Mitteilung der Beschädigungen und voraussichtlichen Reparaturkosten bzw. Ersatzanschaffungskosten Gelegenheit zur Nachprüfung.

Die voraussichtlichen Kosten zur Mängelbeseitigung werden dem Mieter vom Vermieter möglichst vor Beginn der Reparaturarbeiten mitgeteilt.

Besteht über den Umfang der Beschädigungen des Mietgegenstandes sowie über die voraussichtliche Reparaturzeit und die anfallenden Kosten keine Einigkeit, so soll die Mietsache durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Die Kosten für den Sachverständigen tragen Vermieter und Mieter zu gleichen Teilen.

Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn nicht spätestens 14 Tage nach Rückgabe oder Abholung der Mietsache eine schriftliche Mängelanzeige an den Mieter abgesandt ist.

Geht der Mietgegenstand verloren, so ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. Hierbei ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung einer gleichwertigen Mietsache im Zeitpunkt der Schadensbeseitigung erforderlich ist.


XII. Verjährung

  1. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht, wenn bei grob schuldhaftem Handeln oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
  2. Zahlungsansprüche der Pfeil Sicherung GmbH verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.

 

XIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der Pfeil Sicherung GmbH zuständige Gericht. Die Pfeil Sicherung GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Offenburg.


XIV. Wirksamkeitsklausel

  1. Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
  2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der Pfeil Sicherung GmbH oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu setzten, die dem wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

Stand: 04/2017