Mit unseren bauaffinen Dienstleistungen unterstützen wir unsere Auftraggeber in Ihrer Bautätigkeit. Nachfolgende Personaldienstleistungen und technische Unterstützung bieten wir an
Der Bahnübergangsposten (BÜP) muss Sach- und Personenschäden am Kreuzungspunkt von Schienen- und Straßenverkehr verhindern. Fällt ein Bahnübergang oder dessen Signalmittel aus oder werden dort Bauarbeiten durchgeführt, kommt der BÜP zum Einsatz. Er stellt sicher, dass Gleise und Bahnübergänge sicher von Schienen- und Straßenverkehr befahren werden können.
Der Bahnerdungsberechtigte prüft nach dem Abschalten der Oberleitung, unter Verwendung eines Spannungsprüfers, ob die Anlage spannungsfrei ist. Anschließend montiert er Erdungsseile als Sicherungsvorrichtung zum Schutz der Arbeiter und der Technik vor den Gefahren des elektrischen Stroms.
Schaltantragsteller (SAS) sind berechtigt, bei der Zentralschaltstelle die Ab-/Einschaltung von Teilen der Oberleitung, im Auftrag des Anlageverantwortlichen oder des Anlagebeauftragten und nach Zustimmung des zuständigen Fahrdienstleiters, zu beantragen. Der SAS wird benötigt, wenn Arbeiten an oder in der Nähe von Oberleitungsanlagen nötig sind oder der Strom abgeschaltet werden muss, um Betriebsstörungen zu vermeiden oder zu beheben.
Zugschlussmelde-, Rückmelde- und Flankenschutzposten sowie Befehlsausfertiger werden zur Unterstützung des stationären Personals des AG bei der Durchführung des Bahnbetriebs und Zugfahrten eingesetzt.
Das Technische Hilfsmittelmittel für Bahnübergangsposten (TH-BÜP) ist ein transportables, leicht zu installierendes Schrankensystem mit Andreaskreuz und integrierter Lichtsignalanlage zur Unterstützung des Bahnübergangspostens, unter Verzicht auf den Hilfsposten. Mithilfe des TH-BÜP können Bahnübergänge, deren fest installierte Sicherungsanlagen aufgrund von Baumaßnahmen vorübergehend außer Betrieb gesetzt sind, in kürzester Zeit, flexibel gesichert werden.
Vorübergehende Langsamfahrstellen an Baustellen oder an Stellen mit oberbautechnischen Mängeln werden mit den Langsamfahrsignalen Lf 1 bis Lf 3 signalisiert. Sie dienen der Geschwindigkeitsherabsetzung von Gleisabschnitten, in denen nicht nach dem Verzeichnis der örtlichen zugelassenen Geschwindigkeiten (VzG) gefahren werden kann.
In Abhängigkeit von der prozentualen Herabsetzung der Geschwindigkeit zum Verzeichnis der örtlichen zugelassenen Geschwindigkeiten (VzG) nach LST Formblatt kann es erforderlich sein, diese La Stellen mit punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB) in Bauform, Baugleismagnet (Indusi) oder Geschwindigkeitsprüfeinheit (GPE) zu überwachen.
Für unsere 8 Standorte suchen wir ganzjährig motivierte Mitarbeiter. Bewerben Sie sich jetzt gleich per E-Mail